Ganz schlechte Noten für PVC-Böden

17. Januar 2012

PVC-Bodenbeläge sind nach wie vor hochgradig mit Schadstoffen belastet, unabhängig vom Preis und von der Art des Belags. So lautet das katastrophale Urteil von Ökotest. Das Kernproblem sind die verwendeten Weichmacher, chemisch als Phthalate bezeichnet.

Das Material PVC (Polyvinylchlorid) ist ein harter, spröder Stoff. Erst wenn man Weichmacher dazugibt, wird er weicher, formbar und lässt sich etwa zu Fußböden verarbeiten. Phthalate stehen im Verdacht, Organe zu schädigen und wie ein Hormon zu wirken. Einige Weichmacher sind deshalb in Kinderspielzeug reglementiert. Phthalate können aus Produkten ausdünsten, können auswaschen oder sich durch Abrieb im Raum verteilen. Der Mensch kann Phthalate durch die Luft, über die Nahrung und die Haut aufnehmen. Gerade Kleinkinder haben beim Krabbeln und Spielen auch intensiven Kontakt mit dem Bodenbelag.

Ein Hersteller, das Unternehmen Debolon aus Dessau, stellt zum 1. Januar 2012 die gesamte Produktion auf Weichmachersysteme auf Basis nachwachsender Rohstoffe um. Es werden Weichmacher auf Zitronensäurebasis eingesetzt. So könnte erstmals ein weniger problematischer PVC-Belag auf den Markt kommen. Ob die neuartige Zusammensetzung der Bodenbeläge tatsächlich schadstoffärmer ist, werden zukünftige Tests zeigen.

Leichte Pflege und Strapazierfähigkeit sind oft die Argumente für den Kauf von PVC-Böden. Diese Eigenschaften finden sich jedoch auch bei umweltschonenderen elastischen Bodenbelägen wie Linoleum oder Kork. Linoleum ist der einzige elastische Bodenbelag, der zu einem hohen Anteil aus nachwachsenden Rohstoffen besteht und baubiologisch unbedenklich ist. Korkböden sind ebenfalls für den gesamten Wohnbereich empfehlenswert. Es gibt wirklich keine Gründe, einen PVC-Boden zu verlegen.

Weitere Informationen finden Sie bei uns, der Bremer Umwelt Beratung.

Der Heizspiegel 2011 nutzt Mietern und Eigentümern – Gutschein für Heizgutachten sichern

9. November 2011

Die Heizkostenabrechnung ist oft eine frustrierende Angelegenheit und die weitere Preisentwicklung sehen viele Menschen mit Sorge. Auch 2010 stiegen die Energiepreise wieder. Rund 35 Prozent mehr kostete die Wärme bei ölbeheizten Häusern. Bei Erdgas und Fernwärme fiel der Anstieg weniger drastisch aus. Das geht aus dem siebten Bundesweiten Heizspiegel hervor, den die gemeinnützige co2online GmbH gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund (DMB) veröffentlicht.

Auch wenn das milde Herbstwetter in diesem Jahr voraussichtlich den Verbrauch leicht senken wird, das Ende der Preisanstiege im Energiebereich ist nicht absehbar. Und so bleiben die Heizkostennachzahlungen bei Mietern und Eigentümern gefürchtet. Der häufigste Grund für hohe Nachzahlungen sind unsanierte Gebäude mit schlecht isolierten Fassaden, Dächern, Fenstern und veralteten Heizungsanlagen.

Mieter und Eigentümer sollten daher ihr Augenmerk auf die Frage richten: habe ich einen hohen oder niedrigen Heizenergieverbrauch? Hilfe bei der Bewertung des Energieverbrauchs gibt der Heizspiegel. Darin werden als Orientierungshilfe Vergleichswerte für unterschiedliche Gebäude und Energieträger veröffentlicht. So lassen sich Energieverbrauch, Heizkosten und CO2-Emissionen in kleinen und großen Häusern näherungsweise beurteilen.

Im Rahmen des Heizspiegel-Projekts können Mieter und Eigentümer gibt es eine begrenzte Zahl kostenloser Heizgutachten – sie können maximal bis zum 31.01.2012 angefordert werden. Die Werte des Gebäudes werden mit regionalen Daten verglichen und ausgewertet. Eigentümer erhalten Aufschluss über den energetischen Zustand ihres Gebäudes. Mieter bekommen eine fachliche Stellungnahme, mit der sie Ihre Hausverwaltung oder den Eigentümer neutral ansprechen und informieren können. Die Erfahrung zeigt, dass ein Viertel der Hauseigentümer danach mindestens eine wärmetechnische Maßnahme am Gebäude durchführt.

Der siebte Bundesweite Heizspiegel ist auch wieder in türkischer Sprache erhältlich.

Den Bundesweiten Heizspiegel für Deutschland gibt es als 16-seitige Broschüre kostenlos beim Deutschen Mieterbund in 10169 Berlin. (Kennwort “Heizspiegel” angeben und einen mit 0,90 Euro frankierten DIN-lang-Rückumschlag beilegen).
Außerdem kann der Bundesweite Heizspiegel 2011 mit dem Gutschein für ein Heizgutachten kostenlos heruntergeladen werden von den Internetseiten des Deutschen Mieterbunds und unter Heizspiegel.de .

Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen

27. Juli 2011

Früher war Bauen mit Naturmaterialien wie Stroh, Reet und Holz selbstverständlich. Auch heute sind nachhaltige Baustoffe bei den Bauherren wieder gefragt. Das Interesse ist durch Klimawandel, steigende Abfallmengen und die Endlichkeit fossiler Ressourcen gestiegen. Doch der Anteil an Bauwerken, die mit natürlichen Materialien gebaut werden, ist immer noch gering.

Neben Dämmstoffen gehören auch Ausbaustoffe und Anstrichsysteme zum nachhaltigen Bauen. Die Belastung der Umwelt, der Gesundheit und der Energieeffizienz ist in allen Bauphasen zu beachten. Da ist gute Beratung notwendig. Ein reines Holzhaus ist wohl aus nachwachsenden Rohstoffen, entspricht aber nicht dem heutigen Standard bei der Wärmedämmung. Es gibt aber umweltfreundliche Lösungsmöglichkeiten.

Gute Hintergrundinformationen zum Bauen mit Naturmaterialienn bietet das Internetportal der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe.

www.natur-baustoffe.info

... oder ecoNavi

Versammlung kann Dämmung durchsetzen

21. Juni 2011

Eine Eigentümerversammlung kann eine Volldämmung auch gegen den Willen einzelner Miteigentümer durchsetzen. Das gilt zumindest dann, wenn mit dieser Maßnahme bestehende Mängel dauerhaft beseitigt werden. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 20 W 138/08), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein mitteilt.

Im dem Fall hatte sich in einer Eigentumswohnung Schimmel gebildet. Schuld daran waren Mängel der Fassade. Ein Gutachten ergab, dass zur Behebung des Mangels entweder die Giebelseite für 17.000 Euro oder die komplette Hausfassade für 34.900 Euro gedämmt werden könnte. Die Wohnungseigentümer beschlossen, die komplette Hausfassade zu dämmen. Ein Wohnungseigentümer hielt das nicht für erforderlich und meinte, eine Teildämmung sei ausreichend.

Seine Klage war jedoch erfolglos. Die Wärmedämmung der gesamten Hausfassade stelle keine bauliche Veränderung dar. Die Renovierung geschehe aufgrund der Mängel der Fassade und somit liege eine modernisierende Instandsetzung vor. Bei einer Teildämmung bestehe die Gefahr, dass sich an den nicht gedämmten Bauteilen Schimmel bilde, argumentierten die Richter. Angesichts dieses Risikos würde jeder wirtschaftlich denkende Wohnungseigentümer eine Volldämmung wählen.

Weser Kurier, Immobilien & Wohnen, vom 18. Juni 2011

Kastenfenster für denkmalgeschützte Altbauten

14. Juni 2011

Bei EnBauSa.de, dem Portal für energetisches Bauen und Renovieren, wird das Zuluftkastenfenster als eine sinnvolle Variante bei der Sanierung von denkmalgeschützten Altbauten vorgestellt. Während moderne Fenster häufig weder optisch noch technisch zu der historischen Bausubstanz passen, kann ein Zuluftkastenfenster auch heutigen Ansprüchen durchaus genügen.

„Durch Öffnungen am unteren Außenrahmen und oben am Innenrahmen strömt die frische Zuluft in den Raum hinein. Der Vorteil: durch die solare Strahlung wird die Luft im Zwischenraum vorgewärmt. Dadurch erreicht das Kastenfenster, das aus zwei einfachverglasten Elementen besteht, … einen U-Wert von 1,2 w/m2K, der rechnerisch nachweisbar ist. Zusätzlich verhindere das stetige Durchströmen trockener Frischluft die Kondenswasserbildung im Fensterzwischenraum.“

Quelle: enbausa.de

Förderung für energetische Modernisierung wieder aufgenommen – Zuschuss zu Einzelmaßnahmen erneut möglich

4. Februar 2011

Die Förderung für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung von Gebäuden wird nach einer Pause zum 1. März 2011 wieder aufgenommen. Der Investitionskostenzuschuss von bis zu fünf Prozent für energiesparende Einzelmaßnahmen wie eine Dachdämmung oder die Heizungserneuerung war zwischenzeitlich ausgesetzt worden, kann jedoch bald wieder beantragt werden.
Das Förderprogramm mit der Nummer 430 wendet sich an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften. Sie können neben der bestehenden Möglichkeit zinsgünstige Kredite zu beantragen auch direkt profitieren. Gefördert werden die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, der Einbau einer Lüftungsanlage und die Erneuerung der Heizung. Wer einzelne oder auch eine Kombination dieser Einzelmaßnahmen durchführt kann fünf Prozent der Investitionssumme, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit erhalten. Die Förderung gilt für Wohngebäude, deren Bauantrag vor dem 1.1.1995 gestellt wurde.
Die einzuhaltenden technischen Mindestanforderungen für eine Förderung, zum Beispiel die Dämmschichtdicke oder der Wärmedurchgang durch die Fenster wurden verschärft. Bei der Heizungserneuerung sind der Einbau einer stromsparenden Pumpe und die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs vorgeschrieben. Alle Anforderungen sind in den Förderkonditionen definiert. Auch Kosten zur Qualitätssicherung zum Beispiel durch die Prüfung der Luftdichtigkeit sind zusätzlich förderfähig. Für alle Anträge gilt, dass ein zugelassener Sachverständiger bestätigen muss, dass die Maßnahme energetisch sinnvoll ist.
Finanziell noch interessanter ist die zusätzliche Förderung für eine qualifizierte Baubegleitung mit bis zu 50 Prozent der Kosten (maximal 2000 Euro) über das Programm 431. Die Planung und Qualitätssicherung der auszuführenden Arbeiten schont nicht nur die Nerven der Eigentümer sondern beugt auch einer fehlerhaften Bauausführung vor. Vorausgesetzt wird hier, dass eine Förderung der Baumaßnahmen selbst per Zuschuss oder Kredit bei der KfW beantragt wurde.
Ob eine Kombination mit den Kreditprogrammen der KfW für eine geplante Maßnahme möglich ist, kann über das Infocenter der KfW (Telefon 01801 33 55 77) abgefragt werden.
Für Eigentümer ergeben sich neben der Senkung der Nebenkosten und der Werterhaltung des Gebäudes mit der energetischen Sanierung auch eine wesentliche Erhöhung des Wohnkomforts.
Weitere Informationen:
KfW Förderbank

Infrarot-Thermografie – wann lohnen die Aufnahmen bei Wohngebäuden?

17. Dezember 2010

Thermografie-Aufnahmen von Gebäuden werden mittlerweile oft angeboten. Von den bunten Bildern erhoffen sich so manche Hausbesitzer wertvolle Hinweise für Sanierungsmaßnahmen. Doch wann sind Thermografiebilder sinnvoll?
Mit Hilfe der Infrarot-Thermografie wird die Wärmeabstrahlung eines Objekts bildlich dargestellt. Über die Temperaturverteilung wird sichtbar, welche Bauteile mehr und welche weniger Energie in Form von Wärme abgeben. Unterschieden wird zwischen Innen- und Außenthermografie.
Die Außenthermografie bestimmt grob den wärmetechnischen Zustand eines Gebäudes und macht Wärmebrücken sichtbar. Nicht geeignet ist sie jedoch z.B. bei hinterlüftetem Vormauerwerk (Klinker) oder vorgehängten Fassaden. Sind Dämmmaßnahmen durchgeführt worden, so kann die Thermografie zur Qualitätssicherung eingesetzt werden, da Fehler in der Ausführung der Wärmedämmung durch höhere Bauteiltemperaturen sichtbar werden.
Einige Dämmfehler können nur mit der Innenthermografie identifiziert werden. Zusätzlich sind weitere spezielle Untersuchungen an Gebäuden möglich. So können z.B. Leckagen bei Wasser- oder Heizungsleitungen festgestellt werden. Auch die Luftdichtheit der Gebäudehülle kann besser überprüft und schimmelgefährdete Wandbereiche identifiziert werden.

Voraussetzungen für Thermografie-Aufnahmen

Wichtigste Randbedingung für aussagekräftige Bilder ist die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen. Mindestens 15 Grad Unterschied sollten über minimal zwölf Stunden herrschen, damit die Wärmeabstrahlung der Bauteile gut sichtbar wird. Der Temperaturunterschied sollte über diese Zeit möglichst wenig schwanken. Das heißt, das Gebäude muss vorher ausreichend lange und gleichmäßig über alle Räume beheizt sein. Sonneneinstrahlung, feuchte Bauteile durch Regen oder Schnee und Wind verfälschen die Bilder. Auch große Möbelstücke oder dicke Gardinen vor Außenwänden können die Ergebnisse beeinflussen und sollten vorher entfernt werden.
Für gute Ergebnisse sind eine teure Ausrüstung und die fachgerechte Auswertung durch erfahrene Fachleute erforderlich. Bei sehr preisgünstigen Angeboten ist daher Vorsicht geboten.
Soll die fehlerfreie Ausführung von Sanierungsarbeiten kontrolliert werden, so ist die gleichzeitige thermografische Untersuchung der Gebäudehülle in Verbindung mit einem Luftdichtheitstest optimal (so genannter Blower-Door Test).

Thermografien sind keine alleinige Entscheidungsbasis für Dämmmaßnahmen. Wichtiger und immer empfehlenswert ist eine qualifizierte Energieberatung.

Die Energieberatung vor Ort wird von der Bundesregierung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

Wiki-Internetprojekt über nachwachsende Rohstoffe

28. Oktober 2010

Wer schon immer mal wissen wollte was Mersawa, Napiergras und Blindholz ist und wie der Mensch diese Rohstoffe nutzt, der ist richtig beim Wiki-Internetprojekt über nachwachsende Rohstoffe. Die Online-Enzyklopädie soll dazu beitragen, die Qualität des Themenbereichs im Portal Wikipedia zu verbessern. 557 Stichworte wurden fachlich bearbeitet, 434 Artikel komplett neu erstellt oder umfangreich saniert. Die Themen reichen von Rohstoffpflanzen wie Raps, Mais oder Hanf über Bioenergie, Biotechnologie und Holzwirtschaft bis zur Werkstoffentwicklung.
Aber auch weiterhin sollen bisher fehlende Artikel neu erstellt, vorhandene Beiträge ausgebaut und – wo nötig – verbessert werden. Dieses Projekt dient auch dazu, die Arbeit der zum Thema aktiven Wikipedia-Autoren abzustimmen, weitere Mitarbeiter sind jederzeit willkommen. Die neuen Themen für die noch dringend Autoren gesucht werden oder die Artikel, die überarbeitet werden müssen sind angegeben.
Wiki Projekt Nachwachsende Rohstoffe

Welchen Nutzen haben Entfeuchtungsputze?

5. Oktober 2010

In etlichen älteren Häusern finden sich Mauerbereiche im Keller oder Souterrain, die Feuchteschäden zeigen. Seitlich von außen eindringende oder von unten aufsteigende Feuchtigkeit kann Salze aus dem Mauerwerk an die Oberfläche transportieren und zu Ausblühungen führen. Salzablagerungen an der Oberfläche sind also ein Zeichen für erhöhte Mauerwerksfeuchte. Schlimmstenfalls führt die Salzbildung zu Putzabplatzung und / oder die Feuchtigkeit zu Schimmelbefall.

Im Handel sind sogenannte Entfeuchtungsputze zu bekommen, die eine kostengünstige Lösung bieten sollen. Entfeuchtungsputze werden ähnlich wie Sanierputze in zwei oder drei Lagen mit unterschiedlichen Körnungen aufgebracht. Die erste sehr grobkörnige Putzlage enthält viele Hohlräume und wird direkt auf die feuchte Wand aufgebracht. Auf dieser Schicht wird als Sicherheitslage ein mittelkörniger Putz hergestellt und dann eine dichte Putzlage aufgebracht, die nur den Wasserdampf hindurch treten lässt.

Wie wirken Entfeuchtungs- oder Sanierputze?
Diese Putzsysteme sind eigentlich dazu gedacht Salze in der unteren Putzlage auskristallisieren zu lassen, ohne dass dadurch Schäden entstehen. Sie funktionieren, indem der Unterputz sehr porös ist und sich dort Salzkristalle einlagern können, ohne dass sich innerhalb der Schichtung ein Sprengdruck aufbaut. Der Oberputz ist hydrophobiert, das heißt wasserabweisend eingestellt. Dadurch wird erreicht, dass das Salz weiter innen auskristallisiert und das Wasser nur noch gasförmig entweichen kann. Wasser gelangt somit nicht mehr in flüssiger Form durch feinste Kanälchen (kapillar) an die Oberfläche des Putzes.
Vermeintlich wird dadurch die Wand getrocknet. Tatsächlich ist die Oberfläche des Putzes trockener als bei normalen Putzen. Jedoch nimmt die Feuchtigkeit hinter dem Oberputz sogar zu, weil Wasser nicht mehr in flüssiger Form über die Kapillarleitung an die Oberfläche gelangen und dort verdunsten kann, sondern nur noch dampfförmig abtrocknen kann. Zudem müssen die Wandkonstruktionen für den Aufbau geeignet sein. Bei versalzenem Mauerwerk sind Sanierputze oft die richtige Wahl. Bei einer nur mäßigen Feuchtigkeit des Mauerwerks bleibt die Putzoberfläche trocken. Erfahrungsgemäß lässt die Wirkung der Entfeuchtungsputze – ebenso wie die von Sanierputzen – nach 15 Jahren nach, da die Poren im Putz allmählich mit Salzen gesättigt werden.

Sanier- und Entfeuchtungsputze eignen sich somit nicht als alleinige Abdichtungs- und Trockenlegungsmaßnahme. Durch ihre Verwendung wird das Mauerwerk weder dauerhaft entfeuchtet noch grundsätzlich saniert. Dazu muss gleichzeitig die Ursache für die Durchfeuchtung gesucht und beseitigt werden. Vielmehr werden die genannten Putze häufig als flankierende Maßnahme zu den unterschiedlichen Mauertrockenlegungsverfahren verwendet. Mit ihnen wird die Wiederherstellung der ursprünglichen Oberflächenwirkung des Mauerwerks erreicht.

Für Sanierputze gibt es Qualitätsanforderungen des „Wissenschaftlich-technischen Arbeitskreis für Denkmalpflege und Bauwerkssanierung e.V.“ (WTA). Diese Anforderungen sind in der Vorschrift WTA2-2-91 festgehalten und sollten von einem gewählten Produkt eingehalten werden.

Förderstopp aufgehoben – Bundeszuschuss für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen

11. August 2010

Seit Mitte Juli werden Solaranlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen wieder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Der Anfang Mai erlassene Programmstopp des MAP (Marktanreizprogramm erneuerbare Energien) wurde aufgehoben, Förderanträge können wieder gestellt werden. Da sich die Förderrichtlinien jedoch geändert haben, sind für neue Anträge unbedingt die neuen Antragsformulare zu verwenden.

Die Förderung wird auf die innovativsten Technologien konzentriert, dazu zählen u. a. Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen. Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau. Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie z. B. Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführter Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effizienter Wärmepumpen.

Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 beim BAFA eingegangenen Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen. Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt. Sind Anlagen auch nach den neuen Förderrichtlinien förderfähig, so ist eine erneute Antragstellung erforderlich.

Die Förderbedingungen und Antragsformulare sind im Internet auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verfügbar (www.bafa.de).

Quelle: Mitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 08.Juli 2010

Zuschüsse für altersgerechte Umbauten

15. Juni 2010

Wer Haus oder Wohnung altersgerecht umbauen will, kann dafür ab sofort nicht nur zinsverbilligte Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten, sondern auch reine Zuschüsse. Ab einer Investitionssumme von 6.000 Euro kann ein Zuschuss von fünf Prozent der förderfähigen Investitionssumme, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit, beantragt werden. Für darüber hinausgehende Kosten stehen zudem Förderdarlehen ab 1,51 Prozent Effektivzins bereit. Gefördert wird der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von Bädern, um auch im Alter oder Bei Behinderung weiterhin selbstbestimme in den eigenen Wänden zu wohnen. Antragsberechtigt sind nur private Eigentümer von Ein- bis Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, Wohneigentümergemeinschaften und Mieter.

Weitere Informationen: KfW, Förderangebot für Privatpersonen

Marktanreizprogramm und Vorhaben der Klimaschutzinitiative müssen gestoppt werden

6. Mai 2010

Der Deutsche Bundestag hatte mit dem Bundeshaushalt 2010 eine qualifizierte Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien beschlossen. Das Bundesumweltministerium hat sich in den vergangenen Wochen intensiv um eine Aufhebung dieser Haushaltssperre bemüht und einen entsprechenden Antrag beim Bundesfinanzministerium gestellt. Die Weiterleitung dieses Antrags an den Haushaltsausschuss wurde vom Bundesfinanzministerium jetzt abgelehnt.

Die Haushaltssperre hat die Einstellung der Förderung für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen zur Folge. Auch die Programme, die das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert, sind davon betroffen.

Konkret bedeutet das: Ab sofort können für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen keine Investitionszuschüsse mehr gewährt werden. Mit den Förderanträgen, die in diesem Jahr bereits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, sind die für 2010 noch zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits aufgebraucht. Ab sofort können daher auch keine neuen Förderanträge mehr entgegengenommen werden.

Die Sperrung der Haushaltsmittel hat auch Auswirkungen auf die Programme der Nationalen Klimaschutzinitiative. Das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) und das Programm zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen müssen sogar rückwirkend gestoppt werden, da schon mit den bereits bewilligten Anträgen das Budget, das für 2010 zur Verfügung steht, voll ausgeschöpft wird. Rückwirkend heißt, dass Anträge, die aus dem vergangenen Jahr vorliegen und noch nicht bewilligt worden sind, nicht mehr genehmigt werden können. Die Förderung von kommunalen Klimaschutzprojekten kann erst 2011 weiter fortgeführt werden, unter der Voraussetzung, dass im kommenden Jahr wieder Haushaltsmittel verfügbar sind.

Auch das gemeinsame Förderprogramm mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau ist von der Haushaltssperre betroffen. Auch hier können keine neuen Anträge mehr entgegen genommen werden.

Quelle: Presseinformation des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 3. Mai 2010

Wärmedämmung darf in Hessen, Berlin und Bremen auf Nachbars Grundstück ragen

17. März 2010

Viele Hausbesitzer möchten Energie sparen und ihre Immobilie zeitgemäß dämmen. Bei freistehenden Häusern ist das kein Problem. Sie lassen sich ringsum mit einer schützenden Dämmschicht einpacken. Was aber, wenn das Haus auf der Grenze steht? Darf der Eigentümer dann trotzdem dämmen, auch wenn die gedämmte Fassade anschließend auf Nachbars Grundstück ragt?

Nein, das darf er nicht, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) und wird dabei durch aktuelle Rechtssprechung bestätigt. Erst am 9. Dezember 2009 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe einen konkreten Fall entschieden: Der Nachbar muss eine auf sein Grundstück ragende Dämmung nicht akzeptieren (OLG Karlsruhe – 6 U 121/09).

Damit haben Millionen Hausbesitzer in Deutschland ein Problem, denn der Hausbau auf der Grenze ist typisch für alte Orts- und Stadtkerne. Vor allem in Dörfern und Kleinstädten grenzten Hofreiten in der Regel mit einer Fassade des Wohnhauses an Nachbars Grundstück. Auch die in den Nachkriegsjahren beliebten Ketten- und Atriumhäuser stehen oft mit einer Seite beim Anrainer. Soll diese Hausfront gedämmt werden, dann ragt nicht nur die Dämmung in Zukunft auf Nachbars Grund, sondern auch die Handwerker, die das System monieren, müssen zwangsläufig über Nachbars Grundstück und von dort aus arbeiten.

Dieses Problem hat der Gesetzgeber geregelt: Nachbarn haben ein so genanntes Hammerschlags- und Leiterrecht. Das heißt, sie dürfen den Grund des Anrainers betreten, um am eigenen Haus notwendige Arbeiten auszuführen – sofern es keine Alternativen gibt. Außerdem müssen die Bauherren schonend mit Nachbars Besitz umgehen und eventuelle Schäden ersetzen, gegebenenfalls sogar Miete bezahlen. Sie müssen zügig arbeiten, sich an Ruhezeiten halten und dürfen den Nachbarn nicht unnötig beeinträchtigen. Die frühzeitige Information des Nachbarn über die geplante Maßnahme liegt im Interesse des Bauherrn, denn, so warnt die ARGE Baurecht: Schaltet der Nachbar auf stur, darf der Bauherr sich nicht über ihn hinwegsetzen. Er muss dann sein Hammerschlags- und Leiterrecht erst einklagen.

Geregelt haben Bund und Länder auch viele Fragen der Überbauung. Unter Umständen dürfen Hausbesitzer mit Gesimsen, Fensterbänken oder anderen so genannten untergeordneten Bauteilen in den Luftraum des Nachbarn hineinbauen. Natürlich nur, sofern diese Bauteile auch genehmigt sind. Eine dicke Wärmeschicht gehört allerdings nach Ansicht des Karlsruher Oberlandesgerichts nicht zu diesen untergeordneten Bauteilen und muss deshalb vom Nachbarn auch nicht hingenommen werden.

Das Problem der grenzüberschreitenden Wärmedämmung ist noch nicht grundsätzlich geregelt, einige Länder, unter anderem Hessen, arbeiten hier an neuen Regelungen. Sanierungswillige Hausbesitzer sollten inzwischen nach Möglichkeit versuchen, sich mit ihren Nachbarn zu einigen. Ist beim Nachbar ausreichend Platz auf dem Grundstück, lässt sich möglicherweise eine Grenzregelung aushandeln. Entweder bekommt der Nachbar eine so genannte Überbaurente, oder eine Abfindung für die überbaute Fläche. Die ARGE Baurecht rät, die ausgehandelte Vereinbarung unbedingt schriftlich zu formulieren und sogar ins Grundbuch eintragen zu lassen, damit sich auch spätere Grundstückseigentümer noch daran halten müssen.

(Quelle: Pressemeldung der ARGE Baurecht im Deutschen Anwalt Verein (DAV))

In drei Bundesländern gibt es Gesetze
Grundstückseigentümer in Hessen, Berlin un Bremen müssen es jedoch dulden, wenn ihr Nachbar sein Haus dämmt und die Grenzwand dadurch auf sein Grundstück ragt. Die drei Bundesländer haben im Jahr 2009 Gesetze erlassen, die den Überbau gegen den Willen des Eigentümers ermöglichen. In Hessen und Berlin muss der Nachbar, der die Grenze überschreitet, dem anderen dafür als Entschädigung eine jährliche “Überbaurente” zahlen, in Bremen ist kein Ausgleich vorgesehen. (Quelle Finanztest, Heft 5/2010)

Mit kleinen Kugeln gegen den Klimawandel – Wachströpfchen kühlen Räume

28. Januar 2010

Für den Sieg des Zukunftspreises für Technik und Innovation des Bundespräsidenten in 2009 hat es leider nicht gereicht, aber eine von nur drei nominierten Forschergruppen zu sein, ist bereits eine große Auszeichnung für die beteiligten Wissenschaftler vom Fraunhofer-Institut. Sie haben eine Art ökologische Klimaanlage geschaffen und auf den Markt gebracht.

Energieeffizienz hat in den vergangenen Jahren in Zusammenhang mit dem Klimawandel und den politischen Vorgaben zur Reduktion des CO2–Ausstoßes stark an Bedeutung gewonnen. Studien belegen, dass in Deutschland über 60 Millionen Tonnen CO2 allein durch nachhaltiges Bauen und Sanieren eingespart werden können. Diesem Potenzial steht aber der stark steigende Einsatz von Klimaanlagen in Gebäuden gegenüber.
Sowohl beim Neubau als auch in der Sanierung werden Gebäude vor allem durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen für alle Jahreszeiten energieeffizient. Für den Winter gehören hierzu eine gute Dämmung sowie moderne Heizsysteme. Eine Verschattung der Fenster sowie Nachtlüftung schützen dagegen im Sommer vor Hitze. Neuartige Baustoffe mit integrierten Latentwärmespeichern, auch PCM (Phase Change Material) genannt, können zusätzlich einen schnellen Temperaturanstieg bremsen oder sogar stoppen. Diese intelligenten Materialien speichern Nachtkälte und ermöglichen auf diese Weise auch tagsüber komfortable Innenraumtemperaturen ohne Strom- und Wartungskosten und sind so eine ökologische Klimaanlage.
Entscheidend für die Wirkung von Latentwärmespeichern sind die physikalischen Phänomene beim Übergang vom festen in den flüssigen Zustand. Bei diesem Phasenübergang wird sehr viel Wärmeenergie aufgenommen, ohne dass sich dabei die Temperatur des Materials verändert. Die Energiemenge, die ein Stoff beim Übergang von einer Phase zur nächsten benötigt, etwa von Eis zu Wasser, wird daher als versteckte oder latente Wärme bezeichnet.

Bisher scheiterte die breite Nutzung von Latentwärmespeichern vor allem an der geeigneten Verpackung des Speichermaterials, die möglichst klein und dicht sein muss.
Die Forscher des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme in Freiburg warten zusammen mit dem Chemieunternehmen BASF mit einer solchen Entwicklung auf. Dieses Micronal genannte PCM besteht aus winzigen mit Acrylglas ummantelten Paraffinwachströpfchen. Ihr Durchmesser ist fünfmal kleiner als das menschliche Haar, weshalb die Kügelchen nur unter dem Mikroskop sichtbar sind. Durch die besondere Hülle und die Partikelgröße von wenigen Mikrometern sind die Kapseln praktisch unzerstörbar und lassen sich in unterschiedliche Baustoffe einarbeiten. Die Baumaterialien lassen sich auch problemlos bohren oder schneiden. Selbst wenn Kapseln beschädigt werden, treten nur unwesentliche Mengen von Wachs aus. Die mikroskopisch kleinen Kapseln bieten eine sehr große Oberfläche, durch die sie einen raschen Wärmetausch mit der Umgebung gewährleisten.

Der Kühleffekt von PCM-Produkten in modernen Gebäuden liegt in der Größenordnung herkömmlicher Gebäudekühlung. Damit können Kühlgeräte tagsüber die meiste Zeit abgestellt werden oder sie laufen nur nachts. Auf diese Weise lassen sich Zugluft und Lärm, die durch diese Geräte verursacht werden, vermeiden. Im besten Fall kann man mit PCM gänzlich auf Kühlgeräte verzichten oder sie können wesentlich kleiner dimensioniert werden. Anders als eine Kühlanlage ist das Material zudem komplett wartungsfrei und behält jahrzehntelang seine Funktion ohne Leistungsverlust.

Den Sprung in die praktische Anwendung hat Micronal PCM bereits bei den unterschiedlichsten Bauprojekten vollzogen. Im Handel gibt es bereits Gipskartonplatten mit den Kügelchen. Die Ressourcen schonende Raumkühlung findet weltweit Interesse bei Neubauten über Sanierungen bis hin zu Erweiterungsmaßnahmen.

Weitere Informationen:
Deutscher Zukunftspreis 2009
Latentwärmespeicher in Gebäuden, BINE Informationsdienst

Warum beschlagen Wärmeisolier – Fensterscheiben?

21. Dezember 2009

Wer gerade seine veralteten Fenster gegen moderne Wärmedämm-Verglasungen ausgetauscht hat, beobachtet vielleicht, dass die Scheiben zeitweise auf der Außenseite beschlagen sind. Dieses Phänomen verunsichert zuweilen oder lässt Zweifel an der Qualität der Gläser aufkommen. Doch die Gründe für die Tauwasserbildung sind in der Physik zu finden.

Tauwasserbildung an Oberflächen ist immer ein Zeichen dafür, dass eine verhältnismäßig kühle Fläche vorhanden ist, an die die angrenzende Luft ihre Feuchtigkeit abgibt. Jeder kennt den Vorgang von der Getränkeflasche, die aus dem Kühlschrank kommt und im wärmeren Zimmer steht.
Damit eine Scheibe von außen beschlägt, muss sie also kälter sein als die umgebende Außenluft. Zusätzlich muss die Luft einen hohen Feuchtegehalt haben, also kaum oder gar kein weiteres Wasser aufnehmen können. Luft kann nur eine bestimmte Menge Feuchtigkeit aufnehmen und zwar umso mehr, je wärmer sie ist. Trifft die sehr feuchte Luft nun auf die kältere Fensterscheibe, so kühlt sie dort ab und muss einen Teil der enthaltenen Feuchtigkeit an die Oberfläche abgeben. Das Wasser kondensiert, die Scheibe beschlägt.
In Gebieten mit hoher Luftfeuchtigkeit, z.B. nahe an Wasserläufen, kann sich manchmal die Luft morgens schneller erwärmen als die Fensterscheibe. So kommt es zur Kondensation auf der Außenseite des Fensters.

Besonders häufig sind ansonsten Dachfenster betroffen, da sie nachts stärker auskühlen als vertikale Scheiben. Bei klarem Himmel geben sie über die Strahlung wesentlich mehr Wärme ab als vergleichbare Fenster, die zu einer wärmeren Umgebung, z.B. der Nachbarbebauung, ausgerichtet sind. Bei Dachfenstern treten in kühleren Monaten an der Fensteroberfläche leicht Temperaturen unterhalb der Außenlufttemperatur auf. Bei ausreichender Feuchte kommt es zur Tauwasserbildung und sogar Reif ist möglich.

Bleibt die Frage, warum es das Phänomen nicht vorher schon bei den alten Fenstern gab.

Ältere Isoliergläser haben eine deutlich schlechtere Wärmedämmung. Damit geht viel mehr Wärme aus dem beheizten Innenraum verloren. Die Außenscheibe wurde von innen „mitbeheizt“ und konnte nicht so stark abkühlen. Wärmedämm-Fenster dagegen besitzen eine gute Isolierung zwischen Innen- und Außenscheibe, so dass die äußere Scheibe kalt bleibt.
Das Beschlagen der Scheiben von außen ist daher ein Zeichen für eine gute Wärmedämmung der Fenster.

Viele Wandtattoos sind aus PVC – das muss nicht sein

12. November 2009

Mit Klebedekoren lassen sich zu Hause schnell und leicht die Wände verschönern. Einfach die Schutzfolie abziehen, Dekor an die Wand andrücken und fertig. Wandsticker oder Wandtattoo heißt der neue Trend. Im Handel ist eine große Zahl unterschiedlicher Dekore, Farben, Formen und Motive erhältlich. Bis zu kompletten Gedichten aus Klebefolie reicht die Auswahl.

Viele Untergründe sind geeignet, um mit Hilfe von Wandtattoos aus langweiligen Wänden ausgefallen dekorierte Flächen zu zaubern. Einschränkungen gibt es bei vorhandenen Anstrichen mit Silikon-, Latex- oder ähnlichen Farben, bei Vinyltapeten und rauem Putz. Im Gegensatz zum echten Tattoo auf der Haut lässt sich die Version für die Wand auch wieder mühelos entfernen. Nur kann die Folie dann oft nicht noch einmal verwendet werden, ohne dass Qualität und Optik leiden.

Die bestechend einfache Wanddekoration wird in der weit überwiegenden Zahl aus Vinylfolie hergestellt. Das Material ist bekannter unter dem Namen PVC. Grundstoff für die umweltbelastende und energieintensive Produktion von PVC ist Erdöl. Um die Folie weich und geschmeidig zu machen, müssen dem PVC gesundheitlich bedenkliche Weichmacher zugegeben werden. Bei einer großflächigen Verwendung der Folien können diese Stoffe die Raumluft belasten. Auch das Feuchtepuffervermögen der Wände wird dabei eingeschränkt.

Wandtattoos bedecken eher kleine Flächen, dennoch lässt sich auch hier PVC vermeiden. Von der Firma Erfurt gibt es seit kurzem eine PVC- und weichmacherfreie Alternative. Die selbsthaftenden Wanddekore werden aus atmungsaktiven Zellstoff- und Textilfasern hergestellt. Sie kleben auch auf rauen Oberflächen, sollen strapazierfähig und auch nach mehrfachem abziehen noch verwendbar sein. Die Zeitschrift Ökotest hat diesen Wand-Tattoos eine gute Gesamtnote erteilt.

Bremen und Bund fördern Ersatz von Elektroheizungen

5. Oktober 2009

Elektrische Speicherheizungen erscheinen auf Grund der geringen Investitionsaufwendungen und quasi Null-Emissionen im Gebäude als ideales Heizungssystem. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass ihre Nutzung die mit Abstand klimaschädlichste Art zu heizen ist. Zudem schneiden Nachtspeicherheizungen bei einem Wärmevollkostenvergleich gegenüber Heizungen auf der Basis anderer Energieträger am schlechtesten ab.

Wer die Elektroheizung seines Gebäudes oder seiner Wohnung durch eine umweltfreundlichere und effizientere Zentralheizungsanlage ersetzen möchte, kann dafür jetzt Fördermittel des Bundes und des Landes Bremen in Anspruch nehmen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt seit April 2009 mit ihrem Programm “Energieeffizient sanieren” den Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen. Für jedes demontierte Gerät zahlt die KfW einen Zuschuss von 200 Euro. Die bereits früher gewährte KfW-Förderung für die Heizungssanierung – in der Zuschussvariante 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit – kann zusätzlich in Anspruch genommen werden. Für den Einbau einer Heizungsanlage auf Basis von erneuerbaren Energien können weitere Fördermittel beantragt werden.

Zusätzlich zur genannten Bundesförderung gewährt das Land Bremen nach dem Förderprogramm “Ersatz von Elektroheizungen” einen Bonus von 500 Euro je Gebäude, wenn im Zuge der Heizungsumstellung auch die Warmwasserbereitung auf den neuen Energieträger umgestellt wird und die neue Anlage mit erneuerbaren Energien, Nah- oder Fernwärme auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärmenutzung oder mit Gas betrieben wird. Eine Förderung setzt zudem voraus, dass die demontierten Nachtspeicherheizgeräte ordnungsgemäß entsorgt werden.

Förderanträge für das Bremer Programm “Ersatz von Elektroheizungen” können in den Kundencentern der swb in Bremen und Bremerhaven gestellt werden. Die swb berät auch zu den genannten Förderprogrammen des Bundes und gibt Hilfestellung bei der Antragstellung.

Das swb-Kundencenter in Bremen ist unter der Tel.-Nr. (0421) 359-3590, das swb-Kundencenter in Bremerhaven unter der Tel.-Nr. (0471) 477-1111 erreichbar. Die Förderrichtlinie und die weiteren Antragsunterlagen für die Bremer Förderung können auch unter der Tel.-Nr. (0421) 361-10858 angefordert werden.

Weitere Informationen:

Bremer Förderprogramm “Ersatz von Elektroheizungen”

KfW-Fördermittel “Energieeffizient sanieren”

Firmen für die Einhaltung der Energieeinsparverordnung verantwortlich

16. Juli 2009

Die Bundesregierung hat im März die Novellierung der Energieeinsparverordnung beschlossen. (EnEV 2009), die im Herbst in Kraft treten wird. Mit erhöhten Anforderungen an die Wärmedämmung und die Nachrüstung auf moderne Technik soll der Energieverbrauch von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt werden. Auch für die Modernisierung von Altbauten werden die Vorgaben angehoben. Neben dem Eigentümer sind auch die beauftragten Firmen für deren Einhaltung verantwortlich. Wer an bestehenden  Gebäuden entsprechende Arbeiten verrichtet, muss schriftlich bestätigen, dass die geänderten oder eingebauten Bau- und Anlageteile den Anforderungen entsprechen. Grundsätzlich gilt, dass bei bestehenden  Gebäuden bis Ende 2011 begehbare oberste Geschossdecken gedämmt werden müssen, wenn das Dach darüber ungedämmt ist.

Quelle: Ökotest, Heft 7/2009

Energiesparhäuser – neue verwirrende Namen

16. Juli 2009

Bisher gab es für Energiesparhäuser, die über die KfW-Förderbank gefördert werden, die Klassen KfW-40 und KfW-60. Die Häuser mussten einen Primärenergiebedarf von 40 bzw. 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr einhalten, daher der Name. Nun wurden die Bezeichnungen geändert: KfW-40 heißt jetzt KfW-Effizienzhaus 55, weil der maximale Primärenergiebedarf noch 55 Prozent der laut Energieeinsparverordnung 2007 zulässigen Werte beträgt – und das sind jene 40 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter und Jahr. Das KfW-Effizienzhaus 70 verbraucht demnach noch 70 Prozent an Energie im Vergleich zu den Mindeststandards – also 60 kWh pro Quadratmeter und Jahr. An den Anforderungen hat sich folglich nichts Grundsätzliches geändert. Allerdings darf bezweifelt werden, ob die Namensänderung tatsächlich zu einer besseren Orientierung für den Verbraucher wird. Öko-Test findet das Ganze schlichtweg verwirrend.

Nachtspeicherheizung ersetzen – Förderung durch Bund und Land

7. Juli 2009

Elektrische Speicherheizungen erscheinen auf Grund der geringen Investitionsaufwendungen und quasi Null-Emissionen im Gebäude als ideales Heizungssystem. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass ihre Nutzung die mit Abstand klimaschädlichste Art zu heizen ist. Zudem schneiden Nachtspeicherheizungen bei einem Wärmevollkostenvergleich gegenüber Heizungen auf der Basis anderer Energieträger am schlechtesten ab.
Wer die Elektroheizung seines Gebäudes oder seiner Wohnung durch eine umweltfreundlichere und effizientere Zentralheizungsanlage ersetzt, kann dafür Fördermittel des Bundes und des Landes Bremen in Anspruch nehmen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt seit April 2009 mit ihrem Programm “Energieeffizient sanieren” den Ersatz von Elektroheizungen. Für jedes demontierte Gerät zahlt die KfW einen Zuschuss von 200 Euro. Die bereits früher gewährte KfW-Förderung für die Heizungssanierung – in der Zuschussvariante fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit – kann zusätzlich in Anspruch genommen werden. Für den Einbau einer Heizungsanlage auf Basis von erneuerbaren Energien können weitere Fördermittel beantragt werden.
Zusätzlich zur genannten Bundesförderung gewährt das Land Bremen mit dem Förderprogramm “Ersatz von Elektroheizungen” einen Bonus von 500 Euro je Gebäude, wenn auch die Warmwasserbereitung auf den neuen Energieträger umgestellt wird und die neue Anlage mit erneuerbaren Energien, Nah- oder Fernwärme auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärmenutzung oder mit Gas betrieben wird.
Förderanträge für das Bremer Programm können in den Kundencentern der swb gestellt werden. Die swb berät auch zu den genannten Förderprogrammen des Bundes und gibt Hilfestellung bei der Antragstellung.

Weitere Informationen:

Kreditanstalt für Wiederaufbau