Förderstopp aufgehoben – Bundeszuschuss für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen

11. August 2010

Seit Mitte Juli werden Solaranlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen wieder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Der Anfang Mai erlassene Programmstopp des MAP (Marktanreizprogramm erneuerbare Energien) wurde aufgehoben, Förderanträge können wieder gestellt werden. Da sich die Förderrichtlinien jedoch geändert haben, sind für neue Anträge unbedingt die neuen Antragsformulare zu verwenden.

Die Förderung wird auf die innovativsten Technologien konzentriert, dazu zählen u. a. Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen. Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau. Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie z. B. Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführter Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effizienter Wärmepumpen.

Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 beim BAFA eingegangenen Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen. Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt. Sind Anlagen auch nach den neuen Förderrichtlinien förderfähig, so ist eine erneute Antragstellung erforderlich.

Die Förderbedingungen und Antragsformulare sind im Internet auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verfügbar (www.bafa.de).

Quelle: Mitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 08.Juli 2010

Zuschüsse für altersgerechte Umbauten

15. Juni 2010

Wer Haus oder Wohnung altersgerecht umbauen will, kann dafür ab sofort nicht nur zinsverbilligte Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten, sondern auch reine Zuschüsse.

Ab einer Investitionssumme von 6.000 Euro kann ein Zuschuss von fünf Prozent der förderfähigen Investitionssumme, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit, beantragt werden. Für darüber hinausgehende Kosten stehen zudem Förderdarlehen ab 1,51 Prozent Effektivzins bereit. Gefördert wird der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von Bädern, um auch im Alter oder Bei Behinderung weiterhin selbstbestimme in den eigenen Wänden zu wohnen. Antragsberechtigt sind nur private Eigentümer von Ein- bis Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, Wohneigentümergemeinschaften und Mieter.

Weitere Informationen: KfW, Förderangebot für Privatpersonen

Marktanreizprogramm und Vorhaben der Klimaschutzinitiative müssen gestoppt werden

6. Mai 2010

Der Deutsche Bundestag hatte mit dem Bundeshaushalt 2010 eine qualifizierte Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien beschlossen. Das Bundesumweltministerium hat sich in den vergangenen Wochen intensiv um eine Aufhebung dieser Haushaltssperre bemüht und einen entsprechenden Antrag beim Bundesfinanzministerium gestellt. Die Weiterleitung dieses Antrags an den Haushaltsausschuss wurde vom Bundesfinanzministerium jetzt abgelehnt.

Die Haushaltssperre hat die Einstellung der Förderung für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen zur Folge. Auch die Programme, die das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert, sind davon betroffen.

Konkret bedeutet das: Ab sofort können für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen keine Investitionszuschüsse mehr gewährt werden. Mit den Förderanträgen, die in diesem Jahr bereits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, sind die für 2010 noch zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits aufgebraucht. Ab sofort können daher auch keine neuen Förderanträge mehr entgegengenommen werden.

Die Sperrung der Haushaltsmittel hat auch Auswirkungen auf die Programme der Nationalen Klimaschutzinitiative. Das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) und das Programm zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen müssen sogar rückwirkend gestoppt werden, da schon mit den bereits bewilligten Anträgen das Budget, das für 2010 zur Verfügung steht, voll ausgeschöpft wird. Rückwirkend heißt, dass Anträge, die aus dem vergangenen Jahr vorliegen und noch nicht bewilligt worden sind, nicht mehr genehmigt werden können. Die Förderung von kommunalen Klimaschutzprojekten kann erst 2011 weiter fortgeführt werden, unter der Voraussetzung, dass im kommenden Jahr wieder Haushaltsmittel verfügbar sind.

Auch das gemeinsame Förderprogramm mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau ist von der Haushaltssperre betroffen. Auch hier können keine neuen Anträge mehr entgegen genommen werden.

Quelle: Presseinformation des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 3. Mai 2010

Wärmedämmung darf in Hessen, Berlin und Bremen auf Nachbars Grundstück ragen

17. März 2010

Viele Hausbesitzer möchten Energie sparen und ihre Immobilie zeitgemäß dämmen. Bei freistehenden Häusern ist das kein Problem. Sie lassen sich ringsum mit einer schützenden Dämmschicht einpacken. Was aber, wenn das Haus auf der Grenze steht? Darf der Eigentümer dann trotzdem dämmen, auch wenn die gedämmte Fassade anschließend auf Nachbars Grundstück ragt?

Nein, das darf er nicht, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) und wird dabei durch aktuelle Rechtssprechung bestätigt. Erst am 9. Dezember 2009 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe einen konkreten Fall entschieden: Der Nachbar muss eine auf sein Grundstück ragende Dämmung nicht akzeptieren (OLG Karlsruhe – 6 U 121/09).

Damit haben Millionen Hausbesitzer in Deutschland ein Problem, denn der Hausbau auf der Grenze ist typisch für alte Orts- und Stadtkerne. Vor allem in Dörfern und Kleinstädten grenzten Hofreiten in der Regel mit einer Fassade des Wohnhauses an Nachbars Grundstück. Auch die in den Nachkriegsjahren beliebten Ketten- und Atriumhäuser stehen oft mit einer Seite beim Anrainer. Soll diese Hausfront gedämmt werden, dann ragt nicht nur die Dämmung in Zukunft auf Nachbars Grund, sondern auch die Handwerker, die das System monieren, müssen zwangsläufig über Nachbars Grundstück und von dort aus arbeiten.

Dieses Problem hat der Gesetzgeber geregelt: Nachbarn haben ein so genanntes Hammerschlags- und Leiterrecht. Das heißt, sie dürfen den Grund des Anrainers betreten, um am eigenen Haus notwendige Arbeiten auszuführen – sofern es keine Alternativen gibt. Außerdem müssen die Bauherren schonend mit Nachbars Besitz umgehen und eventuelle Schäden ersetzen, gegebenenfalls sogar Miete bezahlen. Sie müssen zügig arbeiten, sich an Ruhezeiten halten und dürfen den Nachbarn nicht unnötig beeinträchtigen. Die frühzeitige Information des Nachbarn über die geplante Maßnahme liegt im Interesse des Bauherrn, denn, so warnt die ARGE Baurecht: Schaltet der Nachbar auf stur, darf der Bauherr sich nicht über ihn hinwegsetzen. Er muss dann sein Hammerschlags- und Leiterrecht erst einklagen.

Geregelt haben Bund und Länder auch viele Fragen der Überbauung. Unter Umständen dürfen Hausbesitzer mit Gesimsen, Fensterbänken oder anderen so genannten untergeordneten Bauteilen in den Luftraum des Nachbarn hineinbauen. Natürlich nur, sofern diese Bauteile auch genehmigt sind. Eine dicke Wärmeschicht gehört allerdings nach Ansicht des Karlsruher Oberlandesgerichts nicht zu diesen untergeordneten Bauteilen und muss deshalb vom Nachbarn auch nicht hingenommen werden.

Das Problem der grenzüberschreitenden Wärmedämmung ist noch nicht grundsätzlich geregelt, einige Länder, unter anderem Hessen, arbeiten hier an neuen Regelungen. Sanierungswillige Hausbesitzer sollten inzwischen nach Möglichkeit versuchen, sich mit ihren Nachbarn zu einigen. Ist beim Nachbar ausreichend Platz auf dem Grundstück, lässt sich möglicherweise eine Grenzregelung aushandeln. Entweder bekommt der Nachbar eine so genannte Überbaurente, oder eine Abfindung für die überbaute Fläche. Die ARGE Baurecht rät, die ausgehandelte Vereinbarung unbedingt schriftlich zu formulieren und sogar ins Grundbuch eintragen zu lassen, damit sich auch spätere Grundstückseigentümer noch daran halten müssen.

(Quelle: Pressemeldung der ARGE Baurecht im Deutschen Anwalt Verein (DAV))

In drei Bundesländern gibt es Gesetze
Grundstückseigentümer in Hessen, Berlin und Bremen müssen es jedoch dulden, wenn ihr Nachbar sein Haus dämmt und die Grenzwand dadurch auf sein Grundstück ragt. Die drei Bundesländer haben im Jahr 2009 Gesetze erlassen, die den Überbau gegen den Willen des Eigentümers ermöglichen. In Hessen und Berlin muss der Nachbar, der die Grenze überschreitet, dem anderen dafür als Entschädigung eine jährliche “Überbaurente” zahlen, in Bremen ist kein Ausgleich vorgesehen. (Quelle Finanztest, Heft 5/2010)
Die geänderte Fassung des entsprechendes Gesetzes für Bremen ist einzusehen beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa

Eine ausführliche Darstellung der Rechtslage betreffend Grenzwände, Nachbarwände und grenznahe Wände finden Sie in dem Beitrag “Die Pflicht zur Duldung grenzüberschreitender Wärmedämmung bei Grenzwand, Nachbarwand und grenznaher Wand” (Deutsche Wohnungswirtschaft (DWW) Heft 12/2009, Seiten 366-372) sowie in dem Beitrag “Grenzüberbau durch Wärmedämmung” (Neue juristische Wochenschrift (NJW) Heft 3/2010, Seiten 122-125).

Mit kleinen Kugeln gegen den Klimawandel – Wachströpfchen kühlen Räume

28. Januar 2010

Für den Sieg des Zukunftspreises für Technik und Innovation des Bundespräsidenten in 2009 hat es leider nicht gereicht, aber eine von nur drei nominierten Forschergruppen zu sein, ist bereits eine große Auszeichnung für die beteiligten Wissenschaftler vom Fraunhofer-Institut. Sie haben eine Art ökologische Klimaanlage geschaffen und auf den Markt gebracht.

Energieeffizienz hat in den vergangenen Jahren in Zusammenhang mit dem Klimawandel und den politischen Vorgaben zur Reduktion des CO2–Ausstoßes stark an Bedeutung gewonnen. Studien belegen, dass in Deutschland über 60 Millionen Tonnen CO2 allein durch nachhaltiges Bauen und Sanieren eingespart werden können. Diesem Potenzial steht aber der stark steigende Einsatz von Klimaanlagen in Gebäuden gegenüber.
Sowohl beim Neubau als auch in der Sanierung werden Gebäude vor allem durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen für alle Jahreszeiten energieeffizient. Für den Winter gehören hierzu eine gute Dämmung sowie moderne Heizsysteme. Eine Verschattung der Fenster sowie Nachtlüftung schützen dagegen im Sommer vor Hitze. Neuartige Baustoffe mit integrierten Latentwärmespeichern, auch PCM (Phase Change Material) genannt, können zusätzlich einen schnellen Temperaturanstieg bremsen oder sogar stoppen. Diese intelligenten Materialien speichern Nachtkälte und ermöglichen auf diese Weise auch tagsüber komfortable Innenraumtemperaturen ohne Strom- und Wartungskosten und sind so eine ökologische Klimaanlage.
Entscheidend für die Wirkung von Latentwärmespeichern sind die physikalischen Phänomene beim Übergang vom festen in den flüssigen Zustand. Bei diesem Phasenübergang wird sehr viel Wärmeenergie aufgenommen, ohne dass sich dabei die Temperatur des Materials verändert. Die Energiemenge, die ein Stoff beim Übergang von einer Phase zur nächsten benötigt, etwa von Eis zu Wasser, wird daher als versteckte oder latente Wärme bezeichnet.

Bisher scheiterte die breite Nutzung von Latentwärmespeichern vor allem an der geeigneten Verpackung des Speichermaterials, die möglichst klein und dicht sein muss.
Die Forscher des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme in Freiburg warten zusammen mit dem Chemieunternehmen BASF mit einer solchen Entwicklung auf. Dieses Micronal genannte PCM besteht aus winzigen mit Acrylglas ummantelten Paraffinwachströpfchen. Ihr Durchmesser ist fünfmal kleiner als das menschliche Haar, weshalb die Kügelchen nur unter dem Mikroskop sichtbar sind. Durch die besondere Hülle und die Partikelgröße von wenigen Mikrometern sind die Kapseln praktisch unzerstörbar und lassen sich in unterschiedliche Baustoffe einarbeiten. Die Baumaterialien lassen sich auch problemlos bohren oder schneiden. Selbst wenn Kapseln beschädigt werden, treten nur unwesentliche Mengen von Wachs aus. Die mikroskopisch kleinen Kapseln bieten eine sehr große Oberfläche, durch die sie einen raschen Wärmetausch mit der Umgebung gewährleisten.

Der Kühleffekt von PCM-Produkten in modernen Gebäuden liegt in der Größenordnung herkömmlicher Gebäudekühlung. Damit können Kühlgeräte tagsüber die meiste Zeit abgestellt werden oder sie laufen nur nachts. Auf diese Weise lassen sich Zugluft und Lärm, die durch diese Geräte verursacht werden, vermeiden. Im besten Fall kann man mit PCM gänzlich auf Kühlgeräte verzichten oder sie können wesentlich kleiner dimensioniert werden. Anders als eine Kühlanlage ist das Material zudem komplett wartungsfrei und behält jahrzehntelang seine Funktion ohne Leistungsverlust.

Den Sprung in die praktische Anwendung hat Micronal PCM bereits bei den unterschiedlichsten Bauprojekten vollzogen. Im Handel gibt es bereits Gipskartonplatten mit den Kügelchen. Die Ressourcen schonende Raumkühlung findet weltweit Interesse bei Neubauten über Sanierungen bis hin zu Erweiterungsmaßnahmen.

Weitere Informationen:
Deutscher Zukunftspreis 2009
Latentwärmespeicher in Gebäuden, BINE Informationsdienst

Warum beschlagen Wärmeisolier – Fensterscheiben?

21. Dezember 2009

Wer gerade seine veralteten Fenster gegen moderne Wärmedämm-Verglasungen ausgetauscht hat, beobachtet vielleicht, dass die Scheiben zeitweise auf der Außenseite beschlagen sind. Dieses Phänomen verunsichert zuweilen oder lässt Zweifel an der Qualität der Gläser aufkommen. Doch die Gründe für die Tauwasserbildung sind in der Physik zu finden.

Tauwasserbildung an Oberflächen ist immer ein Zeichen dafür, dass eine verhältnismäßig kühle Fläche vorhanden ist, an die die angrenzende Luft ihre Feuchtigkeit abgibt. Jeder kennt den Vorgang von der Getränkeflasche, die aus dem Kühlschrank kommt und im wärmeren Zimmer steht.
Damit eine Scheibe von außen beschlägt, muss sie also kälter sein als die umgebende Außenluft. Zusätzlich muss die Luft einen hohen Feuchtegehalt haben, also kaum oder gar kein weiteres Wasser aufnehmen können. Luft kann nur eine bestimmte Menge Feuchtigkeit aufnehmen und zwar umso mehr, je wärmer sie ist. Trifft die sehr feuchte Luft nun auf die kältere Fensterscheibe, so kühlt sie dort ab und muss einen Teil der enthaltenen Feuchtigkeit an die Oberfläche abgeben. Das Wasser kondensiert, die Scheibe beschlägt.
In Gebieten mit hoher Luftfeuchtigkeit, z.B. nahe an Wasserläufen, kann sich manchmal die Luft morgens schneller erwärmen als die Fensterscheibe. So kommt es zur Kondensation auf der Außenseite des Fensters.

Besonders häufig sind ansonsten Dachfenster betroffen, da sie nachts stärker auskühlen als vertikale Scheiben. Bei klarem Himmel geben sie über die Strahlung wesentlich mehr Wärme ab als vergleichbare Fenster, die zu einer wärmeren Umgebung, z.B. der Nachbarbebauung, ausgerichtet sind. Bei Dachfenstern treten in kühleren Monaten an der Fensteroberfläche leicht Temperaturen unterhalb der Außenlufttemperatur auf. Bei ausreichender Feuchte kommt es zur Tauwasserbildung und sogar Reif ist möglich.

Bleibt die Frage, warum es das Phänomen nicht vorher schon bei den alten Fenstern gab.

Ältere Isoliergläser haben eine deutlich schlechtere Wärmedämmung. Damit geht viel mehr Wärme aus dem beheizten Innenraum verloren. Die Außenscheibe wurde von innen „mitbeheizt“ und konnte nicht so stark abkühlen. Wärmedämm-Fenster dagegen besitzen eine gute Isolierung zwischen Innen- und Außenscheibe, so dass die äußere Scheibe kalt bleibt.
Das Beschlagen der Scheiben von außen ist daher ein Zeichen für eine gute Wärmedämmung der Fenster.

Viele Wandtattoos sind aus PVC – das muss nicht sein

12. November 2009

Mit Klebedekoren lassen sich zu Hause schnell und leicht die Wände verschönern. Einfach die Schutzfolie abziehen, Dekor an die Wand andrücken und fertig. Wandsticker oder Wandtattoo heißt der neue Trend. Im Handel ist eine große Zahl unterschiedlicher Dekore, Farben, Formen und Motive erhältlich. Bis zu kompletten Gedichten aus Klebefolie reicht die Auswahl.

Viele Untergründe sind geeignet, um mit Hilfe von Wandtattoos aus langweiligen Wänden ausgefallen dekorierte Flächen zu zaubern. Einschränkungen gibt es bei vorhandenen Anstrichen mit Silikon-, Latex- oder ähnlichen Farben, bei Vinyltapeten und rauem Putz. Im Gegensatz zum echten Tattoo auf der Haut lässt sich die Version für die Wand auch wieder mühelos entfernen. Nur kann die Folie dann oft nicht noch einmal verwendet werden, ohne dass Qualität und Optik leiden.

Die bestechend einfache Wanddekoration wird in der weit überwiegenden Zahl aus Vinylfolie hergestellt. Das Material ist bekannter unter dem Namen PVC. Grundstoff für die umweltbelastende und energieintensive Produktion von PVC ist Erdöl. Um die Folie weich und geschmeidig zu machen, müssen dem PVC gesundheitlich bedenkliche Weichmacher zugegeben werden. Bei einer großflächigen Verwendung der Folien können diese Stoffe die Raumluft belasten. Auch das Feuchtepuffervermögen der Wände wird dabei eingeschränkt.

Wandtattoos bedecken eher kleine Flächen, dennoch lässt sich auch hier PVC vermeiden. Von der Firma Erfurt gibt es seit kurzem eine PVC- und weichmacherfreie Alternative. Die selbsthaftenden Wanddekore werden aus atmungsaktiven Zellstoff- und Textilfasern hergestellt. Sie kleben auch auf rauen Oberflächen, sollen strapazierfähig und auch nach mehrfachem abziehen noch verwendbar sein. Die Zeitschrift Ökotest hat diesen Wand-Tattoos eine gute Gesamtnote erteilt.

Bremen und Bund fördern Ersatz von Elektroheizungen

5. Oktober 2009

Elektrische Speicherheizungen erscheinen auf Grund der geringen Investitionsaufwendungen und quasi Null-Emissionen im Gebäude als ideales Heizungssystem. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass ihre Nutzung die mit Abstand klimaschädlichste Art zu heizen ist. Zudem schneiden Nachtspeicherheizungen bei einem Wärmevollkostenvergleich gegenüber Heizungen auf der Basis anderer Energieträger am schlechtesten ab.

Wer die Elektroheizung seines Gebäudes oder seiner Wohnung durch eine umweltfreundlichere und effizientere Zentralheizungsanlage ersetzen möchte, kann dafür jetzt Fördermittel des Bundes und des Landes Bremen in Anspruch nehmen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt seit April 2009 mit ihrem Programm “Energieeffizient sanieren” den Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen. Für jedes demontierte Gerät zahlt die KfW einen Zuschuss von 200 Euro. Die bereits früher gewährte KfW-Förderung für die Heizungssanierung – in der Zuschussvariante 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit – kann zusätzlich in Anspruch genommen werden. Für den Einbau einer Heizungsanlage auf Basis von erneuerbaren Energien können weitere Fördermittel beantragt werden.

Zusätzlich zur genannten Bundesförderung gewährt das Land Bremen nach dem Förderprogramm “Ersatz von Elektroheizungen” einen Bonus von 500 Euro je Gebäude, wenn im Zuge der Heizungsumstellung auch die Warmwasserbereitung auf den neuen Energieträger umgestellt wird und die neue Anlage mit erneuerbaren Energien, Nah- oder Fernwärme auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärmenutzung oder mit Gas betrieben wird. Eine Förderung setzt zudem voraus, dass die demontierten Nachtspeicherheizgeräte ordnungsgemäß entsorgt werden.

Förderanträge für das Bremer Programm “Ersatz von Elektroheizungen” können in den Kundencentern der swb in Bremen und Bremerhaven gestellt werden. Die swb berät auch zu den genannten Förderprogrammen des Bundes und gibt Hilfestellung bei der Antragstellung.

Das swb-Kundencenter in Bremen ist unter der Tel.-Nr. (0421) 359-3590, das swb-Kundencenter in Bremerhaven unter der Tel.-Nr. (0471) 477-1111 erreichbar. Die Förderrichtlinie und die weiteren Antragsunterlagen für die Bremer Förderung können auch unter der Tel.-Nr. (0421) 361-10858 angefordert werden.

Weitere Informationen:

Bremer Förderprogramm “Ersatz von Elektroheizungen”

KfW-Fördermittel “Energieeffizient sanieren”

Firmen für die Einhaltung der Energieeinsparverordnung verantwortlich

16. Juli 2009

Die Bundesregierung hat im März die Novellierung der Energieeinsparverordnung beschlossen. (EnEV 2009), die im Herbst in Kraft treten wird. Mit erhöhten Anforderungen an die Wärmedämmung und die Nachrüstung auf moderne Technik soll der Energieverbrauch von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt werden. Auch für die Modernisierung von Altbauten werden die Vorgaben angehoben. Neben dem Eigentümer sind auch die beauftragten Firmen für deren Einhaltung verantwortlich. Wer an bestehenden  Gebäuden entsprechende Arbeiten verrichtet, muss schriftlich bestätigen, dass die geänderten oder eingebauten Bau- und Anlageteile den Anforderungen entsprechen. Grundsätzlich gilt, dass bei bestehenden  Gebäuden bis Ende 2011 begehbare oberste Geschossdecken gedämmt werden müssen, wenn das Dach darüber ungedämmt ist.

Quelle: Ökotest, Heft 7/2009

Energiesparhäuser – neue verwirrende Namen

16. Juli 2009

Bisher gab es für Energiesparhäuser, die über die KfW-Förderbank gefördert werden, die Klassen KfW-40 und KfW-60. Die Häuser mussten einen Primärenergiebedarf von 40 bzw. 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr einhalten, daher der Name. Nun wurden die Bezeichnungen geändert: KfW-40 heißt jetzt KfW-Effizienzhaus 55, weil der maximale Primärenergiebedarf noch 55 Prozent der laut Energieeinsparverordnung 2007 zulässigen Werte beträgt – und das sind jene 40 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter und Jahr. Das KfW-Effizienzhaus 70 verbraucht demnach noch 70 Prozent an Energie im Vergleich zu den Mindeststandards – also 60 kWh pro Quadratmeter und Jahr. An den Anforderungen hat sich folglich nichts Grundsätzliches geändert. Allerdings darf bezweifelt werden, ob die Namensänderung tatsächlich zu einer besseren Orientierung für den Verbraucher wird. Öko-Test findet das Ganze schlichtweg verwirrend.

Nachtspeicherheizung ersetzen – Förderung durch Bund und Land

7. Juli 2009

Elektrische Speicherheizungen erscheinen auf Grund der geringen Investitionsaufwendungen und quasi Null-Emissionen im Gebäude als ideales Heizungssystem. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass ihre Nutzung die mit Abstand klimaschädlichste Art zu heizen ist. Zudem schneiden Nachtspeicherheizungen bei einem Wärmevollkostenvergleich gegenüber Heizungen auf der Basis anderer Energieträger am schlechtesten ab.
Wer die Elektroheizung seines Gebäudes oder seiner Wohnung durch eine umweltfreundlichere und effizientere Zentralheizungsanlage ersetzt, kann dafür Fördermittel des Bundes und des Landes Bremen in Anspruch nehmen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt seit April 2009 mit ihrem Programm “Energieeffizient sanieren” den Ersatz von Elektroheizungen. Für jedes demontierte Gerät zahlt die KfW einen Zuschuss von 200 Euro. Die bereits früher gewährte KfW-Förderung für die Heizungssanierung – in der Zuschussvariante fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit – kann zusätzlich in Anspruch genommen werden. Für den Einbau einer Heizungsanlage auf Basis von erneuerbaren Energien können weitere Fördermittel beantragt werden.
Zusätzlich zur genannten Bundesförderung gewährt das Land Bremen mit dem Förderprogramm “Ersatz von Elektroheizungen” einen Bonus von 500 Euro je Gebäude, wenn auch die Warmwasserbereitung auf den neuen Energieträger umgestellt wird und die neue Anlage mit erneuerbaren Energien, Nah- oder Fernwärme auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärmenutzung oder mit Gas betrieben wird.
Förderanträge für das Bremer Programm können in den Kundencentern der swb gestellt werden. Die swb berät auch zu den genannten Förderprogrammen des Bundes und gibt Hilfestellung bei der Antragstellung.

Weitere Informationen:

Kreditanstalt für Wiederaufbau

Wärmeschutz kontra Artenschutz – Ungeahnte Folgen der Gebäudedämmung

24. März 2009

Effektiver Wärmeschutz der Außenbauteile und niedrige Heizkostenrechnungen, davon träumen  Gebäudeeigentümer heute. Umweltbewusste Hausbesitzer sind bereits aktiv geworden. Niemand  rechnet dabei mit einem neuen natürlichen Feind. Spechte hacken mit großem Eifer Löcher in energiesparende Wärmedämmplatten.
Die geschützten Vögel sind darauf spezialisiert, ihre Nahrung hinter hohl klingenden Oberflächen zu suchen. Im Falle von Bäumen verbergen sich dort häufig Insekten oder Larven. Zudem markiert der Specht sein Revier mit dem lauten Klopfen. Das hohle Pochen signalisiert dem Specht damit nur Gutes. Zunehmend wandert das Tier vom Waldrand in städtische Lagen ein. Natürliche Feinde wie z.B. Eulen braucht der Specht nicht (mehr) zu fürchten.
Die durch den Klopfeifer entstehenden Löcher und Einkerbungen stoßen verständlicherweise nicht auf Gegenliebe der Gebäudebesitzer. Insbesondere der Buntspecht ist bei den Herstellern von Wärmedämmplatten berüchtigt. In weiches Polystyrol hackt er zuweilen sogar seine Schlafhöhlen. Werden die Dämmplatten nicht lückenlos und fachgerecht verlegt, so entstehen Hohlräume, deren Klang dem Specht Hoffnung auf Nahrung macht.
Verschiedene Gegenmaßnahmen sind unter Experten im Gespräch. Die Empfehlungen reichen von dickerem Putz über Raubvogelsilhouetten bis zu dünnen Netzen vor der Fassade. Unstrittig ist jedoch, dass besonders “klangaktive” Materialien wie Wärmedämm-Verbundsysteme mit Polystyrol – Dämmplatten häufiger betroffen sind als mineralische Dämmstoffe.
Die schlechteste Lösung wäre es in jedem Fall, auf die Außenwanddämmung ganz zu verzichten.

Zuschuss jetzt auch für Einzelmaßnahmen möglich!

19. Januar 2009

Mit ihrem Konjunkturpaket hat die Bundesregierung zum 1.1.2009 auch die Förderung für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung von Gebäuden beschlossen. Waren bislang Zuschüsse nur für komplette Maßnahmenpakete aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm möglich, so gibt es ab sofort auch für energiesparende Einzelmaßnahmen einen Zuschuss von bis zu 5 Prozent der Investitionskosten.

Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften können damit zusätzlich zur bestehenden Förderung mit zinsgünstigen Krediten auch direkt profitieren. Wer zum Beispiel sein Dach oder die Außenwände dämmt, die Fenster erneuert oder einen Brennwertkessel einbaut, kann 5 Prozent der Investitionssumme, maximal 2.500 Euro erhalten. Die neue Förderung gilt für Wohngebäude mit Baujahr bis 31.12.1994. Voraussetzung ist die Einhaltung von technischer Mindestanforderungen, zum Beispiel die Dämmschichtdicke, der Wärmedurchgang durch die Fenster oder die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei der Heizungserneuerung. Auch Kosten für eine Baubegleitung und zur Qualitätssicherung werden zusätzlich gefördert.

Für Eigentümer ergeben sich neben der Senkung der Nebenkosten und der Werterhaltung des Gebäudes so weitere Anreize, in energiesparende Maßnahmen zu investieren.

Weitere Informationen:

Kreditanstalt für Wiederaufbau

Haussanierer, bitte melden!

17. Dezember 2008

“Mehr Wert – Wärme aus Erneuerbaren Energien” unter diesem Titel starten das Bundesumweltministerium (BMU) und die Deutsche Energie-Agentur (dena) einen Wettbewerb unter privaten Hauseigentümern. Teilnehmen kann jeder, dessen Heizung zumindest anteilig Erneuerbare Energien nutzt. Das Haus muss vor 1995 errichtet und die Heizung nachträglich in den letzten Jahren eingebaut worden sein. Einsendeschluss ist der 15. März 2009.

Der Wettbewerb ist technologieoffen. Alle Techniken, die Wärme aus Erneuerbaren Energien gewinnen, können eingereicht werde, so zum Beispiel Solarwärme, Biomasse, Wärmepumpe oder Kombi-Heizung mit verschiedenen Erneuerbaren Energien. Dabei werden auch technische, architektonische und kreative Gesichtspunkte begutachtet. Die innovativen Konzepte und zukunftsweisenden Vorbilder sollen zur Nachahmung anregen. Die Gewinner werden im Mai 2009 öffentlich prämiert. Sach- und Geldpreise im Wert von insgesamt 40.000 Euro warten auf die Gewinner. Die ersten Preise sind mit 3.000 Euro dotiert, die zweiten mit 1.500 Euro und die dritten Preise mit 500 Euro.

Die Teilnahmebedingungen sowie weitere Informationen finden Sie unter

zukunft-haus.info

Dübel für die Wärmeschutzfassade

5. August 2008

Wer an einer Wärmeschutzfassade etwas anbringen möchte, hat ein Problem: Jede Befestigung, zum Beispiel für eine Antenne, Laterne oder ein Geländer, ist eine Wärmebrücke. Das Metall leitet die Wärme gut von innen nach außen und “überbrückt” so den Wärmeschutzmantel. Hilfe bietet die Firma Fischer mit Dübeln, bei denen zwei Gewindestangen durch einen “Anti-Kälte-Konus” aus Kunststoff thermisch getrennt sind. Thermax 12 eignet sich für bis zu 11 Zentimeter dicke Wärmedämmung, Thermax 16 für bis zu 17 Zentimeter. Im Test ließen sich alle Arbeitsschritte leicht durchführen. Um zu prüfen, wie sicher die Dübel in der Fassade verankert sind, belastete die Stiftung Warentest mit starken Zugkräften: Selbst 3000 Newton (entspricht etwa der Gewichtskraft von 300 Kilogramm) lösten die Verbindung mit Lochziegel oder Kalksandstein nicht. Auch Querkräfte konnten dem Befestigungssystem wenig anhaben. Die Temperaturmessungen unter winterlichen Verhältnissen zeigten die Wirksamkeit der thermischen Trennung. Wenn es draußen kalt ist, entweicht wenig Wärme an die Umwelt.

Quelle:
Stiftung Warentest, Heft 07/2008

Erstes Gütesiegel für nachhaltiges Bauen

17. Juli 2008

“Mit diesem Siegel haben wir in Deutschland jetzt ein echtes Zeugnis für nachhaltige Gebäude”, meinte Bundesbauminister Tiefensee, als er beim Tag der Deutschen Bauindustrie Ende Juli in Berlin das deutsche Gütesiegel für nachhaltiges Bauen vorstellte.

Dieses Siegel soll als Maßstab für die wirtschaftliche, ökologische  und städtebauliche Qualität sowohl von öffentlichen als auch von privaten Gebäuden dienen. In die Gesamtbewertung werden Punkte wie der wirtschaftliche Wert der Immobilie, sämtliche Aspekte der Umweltverträglichkeit, die Güte der ingenieurtechnischen Bauausführung sowie Elemente wie Behaglichkeit und Wohlfühlfaktoren mit einfließen. Um ein hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten, wird das jeweilige Gebäude in den Kategorien Ökologie, Ökonomie und technische Qualität einzeln bewertet. Schon die erste von drei Zertifizierungsstufen verlangt erheblich mehr als die gesetzlichen Standards vorschreiben.

Nach einer Testphase sollen die ersten Zertifikate voraussichtlich ab Anfang 2009 vergeben werden.

Weitere Informationen:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadentwicklung

Dachbeschichtung – die Dacheindeckung preiswert sanieren?

16. Juni 2008

Ältere Dacheindeckungen, die jahrelang Wind und Wetter ausgesetzt waren, sind manchmal nicht mehr besonders ansehnlich. Eine Beschichtung der bestehenden Pfannen verspricht da ein optisch ansprechendes Äußeres für wenig Geld. Ein Dach wie neu – z.B. durch einen neuen Farbton. Dachbeschichtungen werden in aller Regel mit Acrylfarben durchgeführt. Die Acrylteilchen, sogenannte Polymere, sind zusammen mit Farbstoffen in Wasser feinst verteilt. Das Wasser verdunstet und es bildet sich eine durchgehende Farbschicht auf den Dachpfannen. Das Verfahren wird in mehreren Arbeitsschritten durchgeführt, die durchaus nicht alle umweltfreundlich und unumstritten sind.

Zunächst muss die bestehende Eindeckung gereinigt werden. Dazu werden Hochdruckreiniger eingesetzt, denen teilweise auch chemische Reinigungsmittel beigesetzt werden. Bewuchs mit Moosen und Flechten, sowie Verschmutzungen sollen beseitigt werden. Die Reinigung kann nur dort erfolgen, wo die Dachpfannen nicht übereinander liegen. Das bedeutet, in den Überdeckungsbereichen sind weiterhin Reste vorhanden und werden unter der Farbschicht eingeschlossen. Wird das Dach nicht zuvor gründlich auf Risse und undichte Stellen kontrolliert und diese fachgerecht abgedichtet, so kann während der Reinigung Wasser in die Dachkonstruktion eindringen.

Nach der Reinigung erfolgt eine Grundierung, damit die Acrylschicht haften kann. Diesen Grundierungen sind zumeist umweltschädigende Algen- und Pilzgifte zugesetzt. Nach einer Untersuchung des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen geht von der Auswaschung dieser Biozide und ihrer Freisetzung ein Risiko für die Umwelt aus.

Im nächsten Schritt wird die Farbe ein oder zwei mal aufgetragen. Ob Konservierungsmittel zugesetzt oder eventuell auch schädliche Farbpigmente in den Farben enthalten sind, wird nicht auf jedem Etikett deklariert. Im Bereich der Überdeckungen kann die Acrylschicht nicht vollständig am Untergrund haften, da ein Spalt zwischen den Pfannen besteht. Hier liegt am ehesten die Gefahr, dass sich die Beschichtung vom Untergrund ablöst, Risse entstehen und Feuchte eindringt. Die Feuchte kann unter der Beschichtung nicht wieder entweichen. Auf glänzenden besonders glatten Ziegeln fließt das Regenwasser manchmal auch so schnell ab, dass in der Folge größere Regenrinnen nötig sind, um die Wassermengen aufzunehmen.

Kritiker halten die Wahrscheinlichkeit, dass während der Reinigungsarbeiten auf dem Dach Schäden entstehen für größer als die Schäden durch Grünbildung. Sie bemängeln auch die Veränderung der Dachpfanneneigenschaften wie Frostbeständigkeit und Trocknungsverhalten durch eine Beschichtung. Deren UV-Dauerhaftigkeit und Farbechtheit wird zumindest angezweifelt.

Eine Umdeckung mit neuen Dachziegeln ist oft nicht teurer als eine Dachbeschichtung. Werden umfangreiche Arbeiten an der Dacheindeckung notwendig, so sollte bei dieser Gelegenheit auch der bestehende Wärmeschutz geprüft und nach Möglichkeit auf den neusten Stand gebracht werden. So wird nicht nur eine ansprechende Optik erreicht, sondern die Heizkostenrechnung vermindert und das Klima geschützt.

Weitere Informationen:
Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Merkblatt zu Dachfarben

Höhere Förderung für Vor-Ort-Beratung

5. Juni 2008

Seit dem 1. Mai 2008 wurden die Zuschüsse für Vor-Ort-Energieberatungen für Ein- und Zweifamilienhäuser auf 250 Euro erhöht, für größere Wohnhäuser sogar auf 300 Euro bis 360 Euro. Die Förderung soll bis zu 50 Prozent der Kosten abdecken.

Daneben gab es einige Erweiterungen. Der Anwendungsbereich schließt nun auch Gebäude mit ein, deren Baugenehmigung vor dem 1. Januar 1995 erteilt worden ist (bisher 1984 bzw. 1989). Außerdem wurden die Mindestanforderungen für die Beratung und den Bericht ausgeweitet: Solarthermieanlagen und Biomasseheizungen sollen nun zwingend enthalten sein, erneuerbare Wärme war bei den Beratungen bisher zu kurz gekommen. Separat geförderte Zusatzleistungen können die Stromeinsparberatung und ein Thermografiegutachten sein.
Die verbesserten Förderbedingung sollen einen deutlichen Anstieg der Antragszahlen bewirken – Fördermittel sind trotzdem ausreichend verfügbar.

Weitere Informationen:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Mit dem “Blower-Door-Test” den Wärmeverlusten auf der Spur

24. April 2008

Wenn die Heizkostenrechnung ins Haus flattert, gibt es oft unangenehme Überraschungen. Entscheidend für den Heizenergieverbrauch sind nicht nur die Dämmwerte der einzelnen Außenbauteile wie Mauern, Dach oder Fenster oder das Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner. Auch die Luftdichtigkeit eines Gebäudes spielt eine große Rolle. Luftdichtigkeit bedeutet, dass erwärmte Innenluft nicht unkontrolliert durch Ritzen und Fugen entweichen kann.

Wer wissen möchte, wo in seinem Haus die Wärme ungenutzt verschwindet, kann einen “Blower-Door-Test” durchführen lassen. Bei diesem Verfahren wird in eine Außentür ein Ventilator eingebaut, mit dessen Hilfe im Gebäude gezielt ein geringer Unterdruck aufgebaut wird. Da die Luft von außen durch Leckagen nachströmt, lassen sich die undichten Stellen mit dem Strömungsmessgerät – oft auch mit der bloßen Hand – leicht ausfindig machen. Häufig finden sich Undichtigkeiten an Fenstern, Haustüren, Bodenluken, Kellerabgängen und den Übergängen zwischen Decken und Außenmauern. Bei so manchem Dachausbau wurde auf Luftdichtigkeit bei der Bauausführung nicht geachtet, so dass heute dort hohe Kosten durch die entweichende Wärme entstehen. Zum Teil lassen sich Undichtigkeiten schon mit geringem Aufwand beheben.

Die Luftdichtigkeitsprüfung trägt als ein Baustein zur Verringerung von Wärmeverlusten bei. Bei Kombination mit einer Wärmedämm- oder Energieberatung lassen sich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen für ein Gebäude sehr gezielt bestimmen und damit Heizenergiebedarf und Kosten erheblich senken.

Die letzten kalten Tage für einen Fensterglas-Selbsttest nutzen

18. März 2008

Fensterglas kann man nicht ansehen, ob es veraltet ist. Das “Glas von heute” besitzt eine hauchdünne, unsichtbare Wärmedämmschicht – “Glas von gestern” hingegen nicht. Diese Schicht senkt den Wärmeverlust um rund Zweidrittel. Besonders Fensterscheiben aus der Zeit vor 1995 haben noch den alten Standard.

Der Bundesverband Flachglas hat einen einfachen Selbsttest entwickelt, der anzeigt, ob ein Austausch anzuraten ist. Die Messgeräte werden an einem kalten Tag morgens oder abends innen und außen an der Scheibe befestigt. Erhältlich sind sie für fünf Euro Schutzgebühr bei vielen Fensterbauern oder können unter “Energiesparen mit Glas” für 9,90 Euro inclusive Versand bestellt werden.

Weitere Informationen:
Energiesparen mit Glas