Zuschüsse für altersgerechte Umbauten
Wer Haus oder Wohnung altersgerecht umbauen will, kann dafür ab sofort nicht nur zinsverbilligte Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten, sondern auch reine Zuschüsse.
Ab einer Investitionssumme von 6.000 Euro kann ein Zuschuss von fünf Prozent der förderfähigen Investitionssumme, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit, beantragt werden. Für darüber hinausgehende Kosten stehen zudem Förderdarlehen ab 1,51 Prozent Effektivzins bereit. Gefördert wird der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von Bädern, um auch im Alter oder Bei Behinderung weiterhin selbstbestimme in den eigenen Wänden zu wohnen. Antragsberechtigt sind nur private Eigentümer von Ein- bis Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, Wohneigentümergemeinschaften und Mieter.
Weitere Informationen: KfW, Förderangebot für Privatpersonen